Haben Sie Fragen an Ihr Wohnungsunternehmen? Für unsere Mieter und diejenigen die es werden möchten, haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen an uns zusammengetragen.
- Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und unter welchen Voraussetzungen kann ich ihn wo beantragen?Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung und wird vom zuständigen Wohnungsamt ausgestellt.
Wohnberechtigungsschein Modell A
Erhalten Personen, deren Jahreseinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Wohnberechtigungsschein Modell B
Erhalten Personen, deren Jahreseinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze bis zu 40 % überschreitet.
Erhalten Personen, deren Jahreseinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.
- Wie erhalte ich eine Mietbescheinigung?Eine Mietbescheinigung wird Ihnen durch die GWG Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt. Wenden Sie sich an uns und wir senden Ihnen die gewünschte Unterlage zu.
- Wie setzt sich mein monatlicher Mietzins zusammen?Ihr monatlicher Mietzins setzt sich aus der Grundmiete, den Betriebskosten und je nach Objekt den Heizkosten und Stellplatzgebühren zusammen.
- Wie kündige ich meine Wohnung ordnungsgemäß?Die Kündigung Ihrer angemieteten Wohnung muss schriftlich erfolgen und von den Mietparteien eigenhändig unterschrieben werden. Dementsprechend sind Kündigungen per Fax oder E-Mail unzulässig. Die Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zugestellt werden. Das Mietverhältnis endet somit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn im Mietvertrag keine anderen Kündigungsfristen vereinbart, zum Ende des übernächsten Monats.
Bei Garagenmietverträgen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
- Was tun, wenn ich in Zahlungsverzug gerate?Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, wenn sich Probleme mit der Mietzahlung abzeichnen oder bereits Mietschulden bestehen. Bei Zahlungsverzug lässt sich zusammen mit der GWG sicherlich eine Lösung finden. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in schwierigen Lebenslagen.
- Wie hoch ist die zu leistende Kaution?Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter, ob für diese Wohnung eine Kaution zu entrichten ist.
- Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?Gesetzlich ist die Haltung von Kleintieren wie z.B. Fischen, Meerschweinchen, Kanarienvögeln usw. gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen wird durch den Mietvertrag ausgeschlossen.
- Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren?Bei Auszug sind die Regelungen im jeweiligen Mietvertrag geltend.
- Wie trenne ich meinen Müll ordnungsgemäß?Zahlreiche Informationen rund um das ordnungsgemäße Mülltrennen finden Sie auf der Homepage der RSAG Rhein-Sieg. Die RSAG Rhein-Sieg ist der kommunale Entsorgungsdienstleister für den Rhein-Sieg-Kreis. Sie erhalten hier den aktuellen Müllabfuhrkalender, Informationen zur Trennung des Haushaltsmülls, Angaben zum Sperrmüll und gesondertem Müll.
Mit einem Klick kommen Sie zur Seite der RSAG Rhein-Sieg
- Es ist ein Schaden in der Wohnung aufgetreten – was muss ich tun?Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung bemerken, melden Sie sich bitte zuerst bei Ihrem Hausmeister. Die Reparatur erfolgt dann entweder durch diesen oder durch eine von uns beauftragte Fachfirma. Sollte kein Hausmeisterservice in Ihrer Wohnanlage installiert oder erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter der Abteilung Instandhaltung. Wir bitten Sie grundsätzlich, den Schaden so präzise wie möglich zu beschreiben, damit die Schadenbehebung durch den Hausmeister oder unsere Mitarbeiter entsprechend koordiniert werden kann.
- Wie heize und lüfte ich richtig?Für das richtige Raumklima lässt sich mit einfachen Maßnahmen im täglichen Leben Sorge tragen. Zum Beispiel ist das tägliche Durchlüften mit geöffneten Fenstern ein wichtiger Bestandteil eines gesunden Raumklimas und damit eines gesunden Wohnens.
Eine Broschüre mit wertvollen Informationen zum Thema Heizen und Lüften haben wir Ihrem Mietvertrag beigefügt.