Unser FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der Wohn­berechtigungs­schein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe eine Mieterin oder ein Mieter nachweisen kann, dass sie oder er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Zur Antragstellung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit man einen Wohn­berechtigungs­schein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommens­grenzen nicht überschritten werden. Die Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mit der Erteilung des Wohn­berechtigungs­scheins wird sichergestellt, dass eine belegungs­gebundene Wohnung nur den Wohnungs­suchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

Für die Dauer ihres Mietverhältnisses bleiben die Mieterinnen und Mieter nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Wohn­berechtigungs­schein beinhaltet auch die Bereitstellung einer angemessenen Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (wie die von behinderten Personen).

Wohn­berechtigungs­bescheinigungen sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes zu beantragen. Befindet sich der Wohnort in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises, sind die Wohn­berechtigungs­bescheinigungen beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen.

Der Wohn­berechtigungs­schein beinhaltet 2 Modelle:

Wohn­berechtigungs­schein Modell A
Erhalten Personen, deren Jahreseinkommen die Einkommensgrenze für einen Wohn­berechtigungs­schein nicht überschreitet.

Wohn­berechtigungs­schein Modell B
Erhalten Personen, deren Jahreseinkommen die Einkommens­grenze für den Wohn­berechtigungs­schein A um maximal 40 % überschreitet. Der Wohn­berechtigungs­schein B ist für Wohnungen bestimmt, welche für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden.

Eine Mietbescheinigung wird Ihnen auf Wunsch durch die GWG Rhein-Sieg-Kreis mbH ausgestellt. Die Mietbescheinigung können Sie ganz bequem über unseren Mieterservice online beantragen.

Ihre monatliche Gesamtmiete setzt sich aus der Grundmiete (Kaltmiete) und den Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten zählen die Betriebskosten (Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.) und je nach Mietobjekt und Heizungsform, die Heiz- und Warmwasserkosten. Ggf. beinhaltet die Gesamtmiete auch PKW-Stellplatzgebühren.

Die Kündigung Ihrer angemieteten Wohnung muss schriftlich erfolgen und von den Mietparteien (Vertragsparteien) eigenhändig unterschrieben werden. Dementsprechend sind Kündigungen per Fax oder E-Mail unzulässig.

Die Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zugestellt werden. Das Mietverhältnis endet somit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn im Mietvertrag keine anderen Kündigungsfristen vereinbart, zum Ende des übernächsten Monats.

Bei Garagen- und Stellplatzmietverträgen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn sich Probleme mit der Mietzahlung abzeichnen oder bereits Mietschulden bestehen. Bei Zahlungsverzug lässt sich zusammen mit der GWG Rhein-Sieg-Kreis sicherlich eine Lösung finden. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in schwierigen Lebenslagen.

Für die Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der GWG Rhein-Sieg-Kreis wird eine Kaution (Sicherheitsleistung) in Höhe von 2 Monatskaltmieten fällig. Es besteht die Möglichkeit, die Kaution in 3 monatlichen Raten zu leisten.

Gemäß der mietvertraglichen Vereinbarung ist die Haltung von Kleintieren wie z. B. Kanarienvögeln, Meerschweinchen, Fischen usw. gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen wird durch den Mietvertrag ausgeschlossen.

Bei Auszug sind die jeweiligen Vereinbarungen im Mietvertrag geltend.

Zahlreiche Informationen rund um das ordnungsgemäße Mülltrennen finden Sie auf der Homepage der RSAG Rhein-Sieg (kommunaler Entsorgungsdienstleister für den Rhein-Sieg-Kreis) sowie der BonnOrange (Entsorgungsdienstleister für die Stadt Bonn). Sie erhalten hier beispielsweise den aktuellen Müllabfuhrkalender, Informationen zur Trennung von Haushaltsabfällen, Angaben zum Sperr- und Sondermüll.

Mit einem Klick kommen Sie zur Seite der RSAG bzw. der BonnOrange.

Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung bemerken, können Sie ganz bequem über unseren Mieterservice online eine Schadensmeldung aufgeben. Die Reparatur erfolgt sodann durch eine von uns beauftragte Fachfirma.

Wir bitten Sie grundsätzlich, den Schaden so präzise wie möglich zu beschreiben, damit die Schadenbehebung durch unsere Mitarbeiter entsprechend koordiniert werden kann. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, über den Mieterservice, Bilder vom Schaden an uns weiterzuleiten.

Für das richtige Raumklima lässt sich mit einfachen Maßnahmen im täglichen Leben Sorge tragen. Das tägliche Durchlüften Ihrer Wohnung mit geöffneten Fenstern (Stoßlüften) ist ein wichtiger Bestandteil für das gesunde Raumklima und ein gesundes Wohnen.

Eine Broschüre mit wertvollen Informationen zum Thema Heizen und Lüften haben wir Ihrem Mietvertrag beigefügt.

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