Veröffentlicht: 5. August 2024

Brandlasten im Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen

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Was Mieter für die eigene Sicherheit beachten sollten

Der Brandschutz in Treppen- und Gemeinschaftsräumen ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen.

Der Treppenraum eines Mehrfamilienwohnhauses ist der 1. Flucht- und Rettungsweg im Brandfall. Der Treppenraum ist der wichtigste Zugang zu den Wohnungen. Ihm gebührt der höchste Schutzwert.
In der Landesbauordnung NRW findet man dazu folgende Aussagen:

Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Bekleidungen, Dämmstoffe und Einbauten müssen im Treppenraum bis zum Ausgang ins Freie aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Treppenräume dürfen nicht eingeengt werden. Fußbodenbeläge müssen mindestens schwerentflammbar sein (B 1 gem. DIN 4102).

Werden innerhalb von Rettungswegen Brandlasten in Form von Schuhschränken, Möbeln oder sonstigen Gegenständen eingebracht, stellen diese aufgrund ihrer brennbaren Bestandteile signifikante Brandentstehungsgefahren dar. Kommt es aufgrund von technischen Defekten oder äußeren Einwirkungen zu einem Brand innerhalb des Gebäudes, ist ohne zusätzliche Maßnahmen mit einer deutlichen Rauchentwicklung zu rechnen. Gleiches gilt für brennbare Gegenstände in notwendigen Fluren und Treppenräumen. Eine solche Brand- und Rauchentwicklung kann die Nutzbarkeit der betroffenen Rettungswege erheblich beeinträchtigen.

Im Interesse aller Bewohner eines Mehrfamilienhauses sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere der Treppenraum frei von jeglichen Brandlasten gehalten wird. Es ist darauf zu achten, dass die Breite der Treppen und der dazugehörenden Absätze nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt werden. Dies ist besonders im Hinblick wichtig, dass ein Rettungsweg auch immer einen Angriffsweg für die Feuerwehr darstellt. Des Weiteren wird der Treppenraum auch durch den Rettungsdienst genutzt. Dieser muss den Treppenraum jederzeit mit medizinischen Equipment und der Rettungstrage nutzen können. 

Aus Brandschutzgründen ist in Mehrfamilienhäusern darauf zu achten, dass die Türen zum Keller sowie die Türen zum nichtausgebauten Dachraum, die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen müssen und selbstschließende Türen nicht mittels Keil zwangsweise offengehalten werden dürfen.

Im Brandfall geht es um Ihre eigene Sicherheit!! Sehen Sie daher von jeglicher Lagerung von Gegenständen in Treppen- und Gemeinschaftsräumen ab.

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